>> Diese Maßnahmen werden in der Regel von allen Krankenkassen bezahlt.
Diese Leistungen werden nicht oder nicht komplett von einigen Kassen gezahlt.
>> Diese individuellen Gesundheitsleistungen müssen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vom Patienten selbst bezahlt werden. Die Liste mit den Kosten können Sie an der Rezeption und unter Links einsehen.
Wir arbeiten nach Bestellsystem, so dass die Termine nur nach Voranmeldung vergeben werden. Sprechstunde für akut erkrankte Kinder täglich von 11.00 – 12.00 Uhr und MO, DI, DO von 14.30 – 15.30 Uhr
Hinweise zur Sprechstunde