Endlich für alle gefährdeten Säuglinge!
Auch in dieser Saison (1.Oktober 2025 bis 31. März 2026) können wieder alle Neugeborenen und Säuglinge, die ab dem 01.April 2025 geboren wurden mit einem Antikörper gegen den gefährlichen RS-Virus geschützt werden. Dies erfolgt mit einer einmaligen i.m. Injektion in den Oberschenkel ähnlich einer Impfung und reduziert massiv das Risiko im 1. Lebensjahr stationär in einer Klinik behandelt werden zu müssen.
Für genauere Informationen lesen Sie hierzu bitte auch das Infoblatt https://www.grimma-kinderarzt.de/media/aktuelles/Beyfortus_-_RSV.pdf .
Wir bieten diese Antikörperinjektion für alle an, die nach dem 31.März 2025 geboren wurden und noch keine Injektion z.B. in der Geburtsklinik erhalten haben. Melden Sie sich bitte hierfür bei uns an. Wir erstellen dann ein Rezept, da der Antikörper aktuell individuell beschafft werden muss.
Achtung Praxis geschlossen!
20.02.26 -> geschlossen; Vertretung: Dr. Hausen, Dr. Fischer, Dr. Vogel
Bitte melden Sie sich in der Vertretungspraxis immer telefonisch an:
Herr Dr. Fischer, Naunhof: 034293/29183
Herr Dr. Hausen, Grimma: 03437/911214
Frau Dr. Hegemann, Brandis: 034292/72021
Herr Dr. Sachse, Mutzschen: 034385/51374
Frau Dr. Vogel, Colditz: 034381/42029
Für Notfälle, die nicht bis zum nächsten Werktag warten könnenn, steht Ihnen der kinderärztliche Notdienst am Krankenhaus Wurzen (Kutusowstr. 70) an Wochenenden, Feier- und Brückentagen vom 9-13 Uhr zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Ausserhalb dieser Zeiten können Sie sich bei Notfällen an die zentralen Notfallambulanzen der Kinderkliniken in Wurzen (s.o.), Borna (Rudolf-Virchow-Str. 2), bzw. der Kinderkliniken in Leipzig wenden. Die Rettungsleitstelle erreichen Sie unter 112.
Kontakt !!
Für Terminabsagen oder Rezeptwünsche für Folgerezepte oder andere Folgeverordnungen können Sie uns gern auch per E-Mail kontaktieren unter:
j . streidl @ grimma - kinderarzt . de
oder über
doctolib z.B. als link auf unsererHomepage
Bitte beachten Sie, dass dies nur mit bereits im aktuellen Quartal eingelesener Chipkarte für unsere Patientenn möglich ist!
Wichtige Info zur elektronischen Ersatzbescheinigung / Krankenversicherungskarte ab Juli 2025
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein neues digitales Verfahren zur Vorlage des Versicherungsnachweises: Wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) bei einem Arztbesuch nicht eingelesen werden kann – etwa weil Sie sie vergessen haben oder sie defekt ist – können Sie Ihre Versicherung auch digital nachweisen.
So funktioniert es:
Das Verfahren erleichtert die Abläufe für alle Beteiligten – besonders dann, wenn die Gesundheitskarte gerade nicht vorliegt.
QR-Code unserer Praxis:
alternativ geben Sie die KIM-Adresse per Hand ein:
Kinderarzt-Streidl(at)tm(dot)kim.telematik
! Keine Kita-Tauglichkeitsuntersuchungen mehr seit 01.08.23 notwendig !
Mit dem neuen Sächsischen Kita-Gesetz entfällt die sogenannte »Kita-Tauglichkeitsuntersuchung«.
Entsprechende Informationen und Dokumente (zum herunterladen) können Sie nachlesen unter :
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2023/08/02/neues-kita-gesetz-zieht-pflichten-fuer-eltern-nach-sich/
Sie haben 2 Varianten:
1. Unter https://www.grimma-kinderarzt.de/media/aktuelles/Elternerklaerung.pdf finden Sie ein Formular, welches Sie selbst ausfüllen und mit dem Impfausweis in der Kita vorgelegen können (kostenfrei). Als Nachweis für die durchgeführte U6-Untersuchung vor dem 1. Kita-Besuch genügt dem Kindergarten die Vorlage des Gelben Vorsorgeheftes bzw. die abgestempelte Einlegekarte.
oder
2. Unter https://www.grimma-kinderarzt.de/media/aktuelles/Nachweis_ueber_die_aerztliche_Untersuchung_und_Impfberatung_fuer_Aufnahme_in_Kita_Arztauskunft.pdf finden Sie das Formular, welches wir für Sie ausfüllen können (gegen Gebühr: 5€, wenn parallel eine Vorsorgeuntersuchung stattfindet oder 17€, wenn Ihr Kind extra dafür untersucht werden muss).